Fragen & Antworten zu STLB-Bau

Allgemeine Fragen

FAQ STLB-Bau
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Die zuständigen Gremien möchten von einer Aufnahme von Wartungsverträgen in das Textangebot von STLB-Bau absehen. Begründet wird das wie folgt:
Der Zuschlag in einem Vergabeverfahren mündet in einen oder mehrere Verträge mit ein- und demselben Auftraggeber, z. B. Bauvertrag und Wartungsvertrag. Ein Auftraggeber unterzeichnet dabei den Bauvertrag, in aller Regel ein anderer den Wartungsvertrag.
Die vereinbarte Beschaffenheit des Bauvertrag wird mittels STLB-Bau beschreiben. Die durchzuführenden Wartungsarbeiten sind dagegen keine Bauarbeiten und werden anderweitig beschrieben, z. B. mittels AMEV-Vertragsmuster. Die Wartungsarbeiten, die sich aus dem Wartungsvertrag ergeben beginnen dabei in der Regel erst nach Abschluss der Bauarbeiten.
Auf die für Wartungsverträge üblicherweise verwendeten AMEV-Vertragsmuster wird der Anwender im STLB-Bau bei den relevanten Leistungsbereichen durch einem Infopunkt mit folgendem Text hingewiesen:
Für die technischen Anlagen des LB hat der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) Wartungsvertragsmuster erstellt. Weiteres hierzu finden Sie unter http://www.amev-online.de."
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