- Die erste Auswahl zwischen „bis 1,5 m“ oder „über 1,5 m“ wurde eingeführt, da die Leistung in dem Höhenbereich größer 1,5 m üblicherweise nicht mehr ohne Hilfsmittel von der Standfläche aus ausgeführt werden kann.
- Die Auswahl „bis 1,5 m“ erzeugt keinen Langtext, ist daher stellvertretend für das sonst bekannte „ohne Angabe“ zu sehen. Hier wäre die Auswahl „ohne Angabe“ aber missverständlich, da ja bewusst eine Auswahl getroffen werden soll.
- Bei der Auswahl „über 1,5 m“ und nachfolgend „bis 3,5 m“ steht im Beschreibungsmerkmal „Bereitstellung Arbeits-, Schutzgerüst“ ein „ohne Angabe“ zur Verfügung. Die Ausprägung „über 1,5 m“ erzeugt dabei keinen Textbestandteil. Dies ist die angedachte Zusammenstellung für die Nebenleistung nach VOB bis 3,5 m.
- Jede Auswahl größer „3,5 m“ erfordert nachfolgend eine Auswahl, ob ein Gerüst vorh./beigestellt ist oder gesondert vergütet wird. Also stellvertretend für die besondere Leistung nach VOB.
In dem pdf am Beschreibungsmerkmal „Bereitstellung Arbeits-, Schutzgerüst“ wird dieser Sachverhalt zusätzlich erläutert.
Wenn im Zusammenhang mit der Arbeitshöhensituation von "Gerüst" gesprochen wird, ist nicht zwingend ein Raum-, Flächen- oder Hängegerüst entsprechend des Textangebotes des Leistungsbereiches 001 „Gerüstarbeiten“ gemeint. Es ist auch möglich, über alternative Hilfsmittel oder -konstruktionen die höher gelegenen Flächen zu erreichen. Hierunter fallen beispielsweise Hubsteiger, Hebebühnen oder Ähnliches, die in diesem Zusammenhang mit einem Gerüst gleichzusetzen sind und anstatt eines Gerüstes ausgeschrieben werden können.