Fragen & Antworten zu STLB-Bau

023 Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme

FAQ STLB-Bau
Eine bauaufsichtliche Zulassung für WDV-Systeme gibt es nur für Wände und darin aufgehende Bauteile wie Brüstungen, Nischen oder Stützen sowie Decken mit Dämmung aus Mineralwolle, geklebt und gedübelt.
Dämmstoffe, die an/auf Bauteilen von der Zulassung nicht abgedeckt werden, z. B. Polystyrol an Decken, sind nach Meinung des zuständigen GAEB-Facharbeitskreises als verputzte Außenwärmedämmung zu bezeichnen.
FAQ STLB-Bau
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