Der Facharbeitskreis Holzbau hat sich dazu entschlossen, den chemischen Holzschutz nicht in den Vordergrund zu stellen und diesen nur separat zu beschreiben. Die DIN 68800-3 schreibt vor, dass die Imprägnierung möglichst nach dem Abbund zu erfolgen hat. Zudem sind Ausführungen mit besonderen baulichen Holzschutzmaßnahmen nach DIN 68800-2 gegenüber Ausführungen, bei denen vorbeugende Schutzmaßnahmen mit Holzschutzmitteln nach DIN 68800-3 erforderlich sind, zu bevorzugen.