Fragen & Antworten zu STLB-Bau

087 Abfallentsorgung, Verwertung und Beseitigung

FAQ STLB-Bau
FAQ STLB-Bau
FAQ STLB-Bau
FAQ STLB-Bau
FAQ STLB-Bau
Abfälle, die für eine Entsorgung bereitgestellt werden, bedürfen einer eindeutigen Deklaration. Dazu gehört im Hinblick auf die Nachweisführung (Nachweisverordnung) auch eine Aussage darüber, ob diese Abfälle gefährlich oder nicht gefährlich sind. Damit verbunden ist die Abfallschlüsselnummer des Europäischen Abfallkatalogs mit der nationalen Umsetzung gemäß AVV (Abfallverzeichnisverordnung).
Die Definition, ob ein Stoff gefährlich ist, leitet sich aus der Abfallverzeichnisverordnung und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ab.
FAQ STLB-Bau

Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.
OK