Der Unterschied ist in der ATV DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen definiert. Mit „innerhalb der Ausführungszeit“ ist laut ATV 18380 4.1.9 gemeint: Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen im Zuge gleichartiger Arbeiten kontinuierlich erbracht werden können.
Mit „außerhalb der Ausführungszeit“ ist laut ATV 18380 4.2.32 gemeint: Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen NICHT im Zuge gleichartiger Arbeiten kontinuierlich erbracht werden können.
Das heißt konkret, dass der Ausführende nur dann eine gesonderte Vergütung erhält, z.B. für zusätzliche An- und Abfahrt, wenn er zum Zeitpunkt der Leistungserbringung keine anderen Arbeiten auf der Baustelle mehr durchzuführen hat.