Soll die Oberfläche des schwimmenden Estrichs ein Gefälle aufweisen, so muss dieses bereits im tragenden Untergrund vorhanden sein, da Estrich grundsätzlich in gleichmäßiger Dicke herzustellen ist. (DIN 18560) Gleiches gilt auch, wenn Verbundestrich ein Gefälle aufweisen soll. Bei der Ausschreibung ist jeweils eine Verlegung "auf vorh. Gefälle" auszuwählen.
Jedoch kann in der Teilleistungsgruppe „Ausgleichs- / Gefälleschichten - Mörtel“ im Ordner „Untergrund vorbereiten – Estricharbeiten“ die Ausbildung eines Gefälles mit Mörtel beschrieben werden.